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Dieter Jansen GmbH & Co. KG
Gebäudetechnik
Schlossstraße 181
41238 Mönchengladbach

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Trinkwasser und die Trinkwasserverordnung

Neue Pflichten für Eigentümer, Vermieter und Verwalter.

Am 01.11.2011 trat die neue Trinkwasserverordnung in Kraft. Die Regelungen der Trinkwasserverordnung richten sich nicht nur an Unternehmen und Einrichtungen, die Trinkwasser für die Allgemeinheit bereitstellen (z. B. Wasserversorgungsunternehmen, Krankenhäuser, Schulen, etc.), sondern gelten in gleichem Maße für Inhaber sogenannter Trinkwasserinstallationen.

Mit Trinkwasserinstallationen sind alle Rohrleitungen, Apparate und Armaturen zur Trinkwasserversorgung innerhalb einer Immobilie vom Übergabepunkt des Versorgungsunternehmens (Wasserzähler) bis zur Verbrauchszapfstelle gemeint. Damit ist dem Immobilieneigentümer, dem Vermieter und auch dem Immobilienverwalter die Verantwortung für den hygienisch einwandfreien Zustand der Hausinstallation und des abgegebenen Trinkwassers übertragen.

Mit der Trinkwasserverordnung 2011 werden die Anzeige- , Dokumentations- und Informationspflichten des Inhabers einer Trinkwasseranlage erheblich erweitert und verschärft.

Unsere Leistungen für die Einhaltung der Trinkwasserverordnung

Die gesetzlichen Anforderungen sind eindeutig: Trinkwasser darf keinen Anlass zu gesundheitlicher Besorgnis bieten. Es muss alle Haushalte in einwandfreier Qualität erreichen, farb-, geschmack- und geruchlos sowie klar und kühl sein. Mangelhaft erstellte Trinkwasseranlagen können die Wasserqualität massiv beeinträchtigen. Hier stellt sich dann natürlich auch immer die Frage nach der Qualität des ausführenden Betriebes.

Arbeiten Sie daher nur mit konzessionierten Innungsfachbetrieben zusammen. Denn die Trinkwasseranlage muss im Einklang mit den Gesetzen, Verordnungen und den allgemein anerkannten Regeln der Technik stehen. Bei der Planung, Erstellung, Erweiterung und Änderung der Trinkwasseranlage sind zahlreiche Normen und Regelwerke zu berücksichtigen.

Mögliche Vorgehensweise, die wir Ihnen empfehlen, ist:

  • Wir als Fachbetrieb führen einen Trinkwassercheck durch. Hierbei wird beispielsweise der
    Leitungsverlauf hinsichtlich „toter Leitungsteile“ untersucht. Diese können stagnierendes Wasser
    enthalten und somit einen nachhaltigen Einfluss auf die Wasserqualität haben. Weiterhin wird geprüft, ob es sich um eine Großanlage handelt und ob eine Wasserprobenuntersuchung überhaupt erfolgreich sein kann.
  • Wir führen mögliche Instandsetzungsmaßnahmen und Rückbauarbeiten durch
  • Wir legen Probenahmestellen ggfs. nach Rücksprache mit dem Gesundheitsamt fest und bauen diese ein.
  • Wir koordinieren die anstehenden Wasserproben mit zertifizierten Probenehmern nach § 15 Abs. 4 TrinkwV 2001.

Sie haben Interesse an Beratung, Probenahmen und Maßnahmen zur Einhaltung der Trinkwasserverordnung? Dann rufen Sie uns unter 0 21 66 - 18 56 05 an und vereinbaren einen Termin.